Wer eine Kapitalgesellschaft anstrebt, entscheidet sich bewusst für eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft. Die Errichtung davon kann auf zwei Wegen erfolgen: die klassische Neugründung oder den Kauf einer bereits eingetragenen Gesellschaft – als Vorrats- oder Mantelgesellschaft. Bei der klassischen Neugründung wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet, das Stamm- bzw. Grundkapital aufgebracht, die Gesellschaft ins Handelsregister eingetrag